Drogenanalytik und das Suchtmittelgesetz in der Praxis

Drogentest Wien dankt Ihnen herzlich für Ihr Interesse an unserer Veranstaltung am 5. Dezember 2014.
Hier finden Sie die Zusammenfassungen der Vorträge und Informationen über die Referenten. Drogentest-wien

Abstracts und Kurzbiografien


Methoden und Möglichkeiten der Drogenanalytik in Forschung und Routine
Dr. rer. medic. Michael Böttcher, MVZ Labor Dessau GmbH, Deutschland

Der Nachweis eines kürzlichen Drogen-/Medikamentenmissbrauchs erfolgt im Rahmen suchtmedizinischer Therapien, aber auch in anderen Zusammenhängen (Strafvollzug, Arbeits-medizin etc.), überwiegend aus Urinproben. Im Vergleich zum Blut bietet die Matrix Urin den Vorteil von zum Teil deutlich höheren Konzentrationen der nachzuweisenden missbrauchsrelevanten Substanzen bzw. ihrer Metaboliten. Hierdurch wurde die Anwendung vergleichsweise unempfindlicher, jedoch preiswerter und schneller immunchemischer Verfahren möglich, die den Nachweis von z. B. Amphetaminen, Kokain und Opiaten mit einem Zeitfenster von 1 bis ca. 5 Tagen ermöglichen. Ein weiterer Vorteil von Urin ist ferner die auch durch nicht-medizinisches Personal nicht-invasiv durchführbare Probennahme. Um die Abgabe eines negativen „Fremdurins“ oder Manipulationen an der Probe zur Erzielung eines falsch-negativen Ergebnisses auszuschließen (z.B. Zugabe von Detergenzien), muss die Urinprobe jedoch unter Sichtkontrolle gewonnen werden. Hierdurch ergeben sich häufig Probleme im Praxisablauf und Belastungen im Arzt-Patienten Verhältnis. Einen weiteren Nachteil von Urinproben stellt die teilweise wochenlange Nachweisbarkeit von Benzodiazepinen und dem Cannabis-Metaboliten dar. Desweiteren erschwert die ggf. intentionelle Aufnahme von Flüssigkeit ganz allgemein die Diurese, die Vergleichbarkeit von Drogenscreenings. Streng genommen müssten die negativ/positiv Entscheidungsgrenzen beim Drogenscreening, die sog. Cutoffs, auf das Urinkreatinin bezogen werden. Dies ist bei immunchemischen Screeningverfahren insbesondere, wenn es sich um Gruppentests handelt, naturgemäß nicht möglich. Durch die verbesserte Sensitivität neuerer analytischer Methoden wie der Flüssigchromatographie gekoppelt an Tandemmassenspektrometer (LC-MS/MS) und die Verfügbarkeit kommerzieller Speichelnahmesysteme erscheint für das „routinemäßige Drogenscreening“ Speichel zunehmend als eine mögliche Alternative. Speichelproben können einfach unter Sichtkontrolle gewonnen werden. Die LC-MS/MS Methode erbringt den direkten Nachweis der Einzelsubstanzen, so dass eine chromatographische Bestätigungsanalyse, wie sie bei positiven immunchemischen Verfahren häufig nötig ist, entfällt. Als weiterer Vorteil der Matrix Speichel erweist sich – in Kombination mit LC/MS-MS – die Möglichkeit, schnell auf sich ändernde oder lokale Drogenkonsummuster (z.B. neue „Badesalze“ (Cathinone)) reagieren zu können, da in der Regel nur die Muttersubstanzen und nicht die als Referenzmaterial schwerer erhältlichen Metaboliten nachgewiesen werden müssen. Es muss nicht auf die Entwicklung entsprechender Immunoassays gewartet werden, da die vergleichsweise einfache Methodenentwicklung für LC/MS-MS Analytik im eigenen Labor stattfinden kann.

Dr. Michael Böttcher erhielt 1987 sein Diplom in Zoophysiologie und Biochemie am Zoologischen Institut der Universität Hamburg. An der Universität Duisburg / Essen erwarb er 2004 seinen Doktortitel.
Seit 1988 war er in mehreren privaten Labors im Bereich Chromatographie tätig. Besonders im Fokus stand dabei die Drogenanalytik. Derzeit ist Dr. Böttcher Leiter der Abteilung für Toxikologie der MVZ Labor Dessau GmbH, dem heute wohl größten Drogentestlabor in Deutschland. Die Abteilung führt dabei Drogen-und Alkoholtests aller Art durch. Dazu gehören unter anderem die Überprüfung von Angestellten und Bewerbern auf Drogen- bzw. Alkoholkonsum, Vergiftungen, klinisches Drogen-Screening oder die Therapeutische Medikamentenüberwachung. Darüber hinaus erstellen Dr. Böttcher und seine Mitarbeiter Bestätigungs- und Fachanalysen in unterschiedlichen Körperflüssigkeiten und in Haar für andere Labors und forensische Institute in Deutschland und Europa. Das Labor ist außerdem akkreditiert für die Durchführung forensischer Drogentests.


Stand und Ausrichtung der forschenden Industrie zur Drogenanalytik – Ausblick und Erwartungen für die nächsten Jahre
Dr. Stephan Dormeier, Alere Toxikology

Speichel als Probenmaterial der Wahl gewinnt im Drogenscreening zunehmend an Bedeutung. Neben bereits etablierten Anwendungsgebieten wie Arbeitsplatzuntersuchungen („Workplace Drug Testing“) treten in Europa vor allem Anwendungen für forensische (z.B. Maßregelvollzug) und therapeutische (Therapie von Drogenmissbrauch) Zwecke in den Vordergrund. Diese speziellen Anwendungsbereiche stellen besondere Anforderungen an immunologische Screening-Verfahren bezüglich Sensitivität und Spezifität, die nur mittels gezielter Neu- und Weiterentwicklung spezifischer Immunoassays für das Drogenscreening aus Speichel gewährleistet werden können.

Dr. Stephan Dormeier promovierte 2001 an der naturwissenschaftlichen Fakultät für Chemie und Pharmazie der Universität Regensburg. Danach folgte die Forschungstätigkeit an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich.

Ab 2004 Technischer Leiter Europa der Sparte Drogen- und Medikamentenanalytik bei Microgenics, heute Thermo Scientific, dem Weltmarktführer für Drogenanalytik. Seit 2013 ist Dr. Dormeier Technischer Leiter Europa bei Alere Toxicology, einer Division von Alere Inc.


Das Suchtmittelgesetz und das Neue Gesetz zu Psychoaktiven Substanzen in der Praxis
Hon.-Prof. Dr. Kurt Kirchbacher, Senatspräsident am OGH
Mag. Arthur Machac, Rechtsanwalt, Verteidiger in Strafsachen, Kanzlei Gradwohl + Machac

Skriptum: Grundlagen des österreichischen Suchtmittelrechts – Mag. Arthur Machac

Hon.-Prof. Dr. Kurt Kirchbacher war in seiner Laufbahn Richter am Strafbezirksgericht, dann Staatsanwalt, Oberstaatsanwalt und Generalanwalt der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof. Gehört seit 2003 dem Obersten Gerichtshof als Mitglied von Strafsenaten an, ist seit 2012 Senatspräsident. Mitautor des Wiener Kommentars zum StGB und zur StPO. Fachpublikationen in der Richterzeitung und der Österreichischen Juristenzeitung. Redakteur des strafrechtlichen Beitragsteils der Österreichischen Juristenzeitung. Leitet seit 1995 Seminare für Richteramtsanwärter, Rechtsanwaltsanwärter, Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte. Seit 2005 Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Salzburg und seit 2013 Lehrbeauftragter an der Universität Wien.

Mag. Arthur Machac absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, das er 2002 abschloss. Nach Studienaufenthalten in Oslo und Vilnius folgte in den Jahren 2002 bis 2003 eine Ausbildung zum Mediator, ebenfalls an der Universität Wien. Die Rechtsanwaltsprüfung schloss er 2007 mit „Sehr Gutem Erfolg“ ab.

2004 ist Mag. Machac als Konzipient in die Kanzlei Dr. Gradwohl eingetreten. Ein Jahr später begann seine umfassende juristische Vortrags- und Publikationstätigkeit. Hierzu gehört seit 2011 auch die Lehrtätigkeit an der Universität Wien in den Bereichen Strafrecht, Strafprozess- und Suchtmittelrecht.

Im Anwaltsranking des Magazins Format wurde er 2013 in die Top 10 der Strafverteidiger Österreichs gewählt.


Speichel als alternatives Probenmaterial in der Suchtmittelanalytik – Ergebnisse der Studie 2013/2014 - Ing. Christian Fuczik, Drogentest Wien (www.drogentest-wien.at)

Im Zuge der Überprüfung von Einrichtungen im Sinne des OPCAT (Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe der UN) berichtet die Volksanwaltschaft 2013, dass: „… die Überwachung bei den Harnkontrollen einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre eines Insassen darstellt.“
Um eine Alternative zu den üblichen Harntests zu ermöglichen, wurden bei Drogentest Wien Methoden entwickelt, um Suchtmittel und Medikamente aus Speichel mit ausreichender Aussagekraft für Justizanstalten bzw. Therapieeinrichtungen nachzuweisen. Wichtig war vor allem, dass diese Methoden sowohl kostengünstig als auch in der täglichen Routine durchführbar sind. Übliche Methoden, die für Arbeitsplatztestung in den USA gedacht sind, erreichen diese Vorgaben nicht.
Diese Messmethoden wurden im Rahmen einer Studie mit 3 Justizanstalten, dem Schweizerhaus Hadersdorf und dem Institut für Suchtdiagnostik der Sucht- und Drogenkoordination überprüft. Bei den anfallenden Harntests wurde zusätzlich jeweils eine Speichelprobe abgenommen. Die Ergebnisse der Harn- und Speichelanalytik wurden miteinander verglichen.
Selbstverständlich fielen bei der Durchführung keine zusätzlich Kosten für die Institutionen an, die zusätzliche Speichelprobe war nicht verpflichtend, sondern immer freiwillig. Aus jeder Probe wurden 6 bis 8 Analysen durchgeführt, um die üblichen Substanzklassen: Amphetamine, Methamphetamine, Benzodiazepine, Buprenorphin, Kokain, Methadon, Opiate und Cannabis zu erfassen.
Die Auswertung von 2.889 Einzelanalysen (373 Proben) ergab, dass bei Anwendung dieser Methoden die Nachweisdauer von Drogen im Speichel in etwa 70% der Nachweisdauer im Harn entspricht.
Die tatsächlichen Nachweiszeiten von Drogen können durchaus schwanken, da sie von vielen Faktoren abhängen: Der konsumierten Menge, der Häufigkeit des Konsums, den Nachweisgrenzen, des Testverfahrens, dem individuellen Abbau der Drogen, der allgemeinen körperlichen Verfassung, etc.
Bei den Nachweiszeiten von Cannabis ist der Unterschied zwischen Harn und Speichel sehr groß. Während Cannabis im Harn oft wochenlang, manchmal bis zu 3 Monate nachweisbar ist, ist ein Speicheltest nach spätestens einer Woche Abstinenz wieder negativ. Diese verkürzte Nachweisdauer hat große Vorteile in der Interpretation von Analyse-Ergebnissen. Beispiel: Jemand tritt seine Suchttherapie oder Haftstrafe an, ist aber trotz Abstinenz noch längere Zeit im Cannabistest positiv. In den ersten Wochen kann in vielen Fällen nicht zwischen langsamer Ausscheidung der Substanz und einem neuerlichen Konsum unterschieden werden. Hier stellt die Speichelanalytik eine klare Verbesserung dar.
Cannabistests aus Speichel bieten daher die Möglichkeit, gelegentlichen Cannabiskonsum von regelmäßigem zu unterscheiden. Dies entspricht auch den Leitlinien für die gesundheitliche Eignung von Kraftfahrzeuglenkern – Fassung 2013: Seite 137 – Fußnote 144:
Ein gelegentlicher Konsum von Cannabis beeinträchtigt nach stRsp des VwGH daher die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nicht.

Ing. Christian Fuczik ist Absolvent der HBLVA Rosensteingasse mit Fachrichtung Technische Chemie und machte dort 1987 seinen Abschluss. Derzeit Leiter von Drogentest Wien, arbeitet er seit 1989 in der Drogenanalytik und hat dabei private und staatliche Einrichtungen (unter anderem Institute der Sucht- und Drogenkoordination der Stadt Wien oder das Bundesministerium für Justiz) mit Knowhow und chemischer Analytik unterstützt.

Hintergrundinformation


Auszug aus dem Jahresbericht der Volksanwaltschaft 2012

Als Prüfthema wurde die Vornahme von Harn- und Drogentests in den Vollzugsanstalten einvernehmlich festgelegt. Immer wieder kam es nämlich in den vergangenen Jahren zu Beschwerden, wonach diese Kontrollen nicht mit dem nötigen Maß an Respekt und größtmöglicher Schonung der Intimsphäre der Probandin oder des Probanden erfolgten. Die VA legte vorab den Kommissionen jene Kriterien offen, anhand derer sie nachfolgend die getroffenen Feststellungen beabsichtigt auszuwerten. Sie hat die Kommissionen insbesondere gebeten zu erheben, wann in den Justizanstalten Harn- und Drogentests angeordnet werden sowie wo und vor allem wie sie durchgeführt werden.
Die bisherigen Berichte zeigten, dass es einen Verbesserungsbedarf gibt, dem Rechnung getragen werden sollte, um künftig Verletzungen von Menschenrechten nach Möglichkeit auszuschließen. Entsprechend der Wahrnehmungen der Kommissionen wurden mehrere Prüfverfahren beim BMJ eingeleitet.

Auszug aus dem Jahresbericht der Volksanwaltschaft 2013

Die Anordnung von Harntests sollte in einem Register erfasst werden, um die stichprobenweise Durchführung der Harnkontrollen nachvollziehbar zu machen. Die Bedenken gegen die Überwachung bei den Harnkontrollen, die einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre des Häftlings darstellen, würden durch die Umstellung auf Speicheltests entfallen.
[…}
Da sowohl die Harnabnahme unter direkter und indirekter Beobachtung als auch eine vorangehende mit körperlicher Entblößung verbundene Durchsuchung schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre des inhaftierten Menschen darstellen, strebte die Vollzugsdirektion einen bundesweiten Ersatz der Harntests durch Speicheltests an. Diese lassen auch eine Reduktion der Manipulations- und Täuschungsversuche erwarten, weil die unmittelbare Überwachung einfach und nicht invasiv ist.
Für eine dreimonatige Testphase wurden die Justizanstalten Wien-Simmering, Wien-Favoriten und Hirtenberg ausgewählt. Ziel ist es, nach Ablauf der Testphase ausreichend verwertbare Ergebnisse zu haben, um über eine Umstellung auf Speicheltests entscheiden zu können und im ersten Quartal 2014 den Themenbereich erlassmäßig neu ordnen zu können, idealerweise unter (gänzlichem) Verzicht auf Harntests.
Es wurde in Aussicht gestellt, dass der neue Erlass jedenfalls auch eine Detaildokumentation
der Anordnung samt individueller Begründung vorsehen und inhaltlich über das angeregte „Stichprobenregister“ hinausgehen wird.
Einzelfall: VA-BD-J/0040-B/1/2013; BMJ-Pr10000/0050-Pr3/2013

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